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Bibliotheks- und Gebührenordnung

Anmeldung
Um Medien entlehnen zu können, ist eine Anmeldung in der Bibliothek durchzuführen.

Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese Bibliotheks- und Gebührenordnung.

Die Entlehnung von Medien erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder zu vervielfältigen.

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Verhalten in den Räumlichkeiten der öffentlichen Bibliothek Nußdorf:

Alle Besucher mögen sich so verhalten, dass andere Menschen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek  beeinträchtigt werden.

Rauchen und Essen ist in der Bibliothek untersagt.

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Gebühren und Entlehnfristen
Einzeltarife:                                   0,50 € pro Buch und Medium

Jahreskarte Kinder:                       6,00 €

Jahreskarte Erwachsene:            12,00 €

Die Entlehnfrist beträgt 3 Wochen.

Überziehungsgebühr 0,10 € pro Tag und Medium.

Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer.

Eine Jahreskarte ist für 365 Tage gültig.

Ein Medium kann einmal kostenlos verlängert werden, sofern es nicht bereits wieder reserviert ist.

Nußdorfer Kinder/Jugendliche lesen gratis! Weil Lesen vor allem Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden soll, übernimmt die Gemeinde Nußdorf am Attersee die Kosten einer Jahreskarte für alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Nußdorf bis zum 18. Lebensjahr.

Verlust oder Beschädigung von Medien
Überprüfen Sie bitte die zur Entlehnung beabsichtigten Medien auf Schäden und Vollständigkeit. LetztbenutzerInnen haften für ihre entliehenen Medien. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen ersetzt werden: gleiches Medium oder entsprechender finanzieller Ersatz, dessen Höhe von der Mitarbeiterin/vom Mitarbeiter der Bibliothek  festgesetzt wird.

Haftung
Für liegengelassene Gegenstände der Besucher kann das Lesezentrum keine Haftung übernehmen.

Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.